LeistungenEntlastungsbetrag

Verfällt mein Entlastungsbetrag?

Nicht sofort. Was Sie im Kalenderjahr nicht nutzen, steht bis zum 30. Juni des Folgejahres noch bereit. Danach verfällt es. Bei zwölf ungenutzten Monaten geht es um 1.572 €.

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Stichtag

30. Juni des Folgejahres

131 €je Monat neu
1.572 €nach zwölf ungenutzten Monaten
30. JuniStichtag im Folgejahr

Was Sie im Mai tun sollten

1Restguthaben bei der Pflegekasse erfragen, telefonisch oder im Kundenportal.
2Einen anerkannten Anbieter beauftragen, der die Stunden bis zum 30. Juni leistet und direkt abrechnet.
3Für das laufende Jahr eine feste wöchentliche Hilfe einrichten, damit sich nichts mehr ansammelt.
Rechner

Wie viel liegt noch bei der Kasse?

Pflegegrad, seit wann und was schon genutzt ist, dann steht der Betrag da.

Was nicht geht

Nur anerkannte Anbieter zählen. Quittungen von Nachbarn oder Haushaltshilfen ohne Anerkennung erstattet die Kasse nicht. Und der Betrag gilt erst ab dem Monat, in dem der Pflegegrad festgestellt wurde.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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