LeistungenStand 2026

Pflegegrad 2: Was steht mir zu?

Bei Pflegegrad 2 stehen im Jahr 5.111 € für Hilfe im Alltag bereit, aus Entlastungsbetrag und Vertretung. Alle laufenden Leistungen zusammen: 9.779 € im Jahr, wenn Angehörige pflegen.

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Pflegegrad 2

Ein Budget, das viele nicht kennen.

131 €Entlastungsbetrag im Monat
347 €Pflegegeld im Monat
3.539 €Verhinderungspflege im Jahr

Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Sachleistung und der gemeinsame Jahresbetrag dazu: das Pflegegeld von 347 € im Monat, wenn Angehörige pflegen, die Pflegesachleistung von 796 € für einen Pflegedienst und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Der Entlastungsbetrag bleibt und kommt zu allem dazu. Von hier an gilt: Pflegegeld oder Sachleistung, oder beides anteilig als Kombinationsleistung.

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Alle Leistungen bei Pflegegrad 2

LeistungBetrag
Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI · Für Alltagshilfe, Betreuung und Haushaltshilfe durch anerkannte Anbieter. Wird nicht ausgezahlt, sondern mit dem Anbieter abgerechnet. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an.131 € je Monat
Pflegegeld§ 37 SGB XI · Wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Frei verwendbar.347 € je Monat
Pflegesachleistung§ 36 SGB XI · Für Einsätze eines Pflegedienstes. Kann mit dem Pflegegeld kombiniert werden (Kombinationsleistung). Bis zu 40 Prozent davon dürfen für Alltagshilfe umgewidmet werden.796 € je Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege§§ 39, 42a SGB XI · Gemeinsamer Jahresbetrag, wenn die pflegende Person ausfällt oder Urlaub braucht. Auch stundenweise Vertretung zuhause ist möglich.3.539 € je Jahr
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch§ 40 SGB XI · Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel. Pauschal, ohne Zuzahlung.42 € je Monat
Wohnumfeldverbesserung§ 40 Abs. 4 SGB XI · Zuschuss je Maßnahme, zum Beispiel für den Badumbau oder eine Rampe.4.180 € einmalig

Was zusätzlich möglich ist

Bei Pflegegrad 2 dürfen bis zu 40 Prozent der Sachleistung, also 318 € im Monat, für Alltagshilfe umgewandelt werden. Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € sind das 449 € im Monat für eine feste Betreuungskraft; das Pflegegeld sinkt dabei anteilig. Was im Jahr nicht genutzt wird, verfällt nicht sofort: bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 37 SGB XI, Pflegegeld und Beratungseinsatz · § 36 SGB XI, Pflegesachleistung · § 39 SGB XI, Verhinderungspflege.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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