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Alltagsbegleitung für Senioren: Was sie leistet und wer sie bezahlt

Alltagsbegleitung heißt: eine feste Person kommt regelmäßig, hilft im Haushalt, begleitet nach draußen, leistet Gesellschaft. Die Pflegekasse zahlt mit.

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Was ist Alltagsbegleitung und wer zahlt sie?

131 €ab Pflegegrad 1 im Monat
449 €ab Pflegegrad 2 im Monat

Was Alltagsbegleitung umfasst

Alltagsbegleitung ist keine Pflege im engen Sinn. Sie umfasst alles, was den Tag leichter macht: gemeinsam kochen, einkaufen, Wege zum Arzt, Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen, ein Kartenspiel.

Entscheidend ist die feste Bezugsperson. Wer jede Woche dieselbe Betreuungskraft sieht, baut Vertrauen auf. Für Menschen mit beginnender Demenz ist das besonders wichtig.

Für Ihre Familie

Was heißt das bei Ihnen?

Sechs Fragen, dann ein Brief mit den Beträgen, die in Ihrem Fall gelten.

Wer sie bezahlt

Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse 131 € im Monat über den Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 kommen die Umwandlung der Pflegesachleistung und die Verhinderungspflege hinzu.

Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann die Alltagsbegleitung privat bezahlen und parallel den Pflegegrad beantragen. Der Antrag zählt ab dem Tag, an dem er bei der Kasse eingeht.

Nachrechnen
1.179 €
Entlastungsbetrag seit Januar bei Pflegegrad 2, wenn noch nichts genutzt wurde. Wie viel ist es bei Ihnen?

Woran Sie einen guten Anbieter erkennen

Feste Betreuungskraft statt wechselnder Kräfte. Ein persönliches Erstgespräch zuhause statt Formular am Telefon. Direktabrechnung mit der Pflegekasse. Eine Anerkennung nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag.

Fragen Sie außerdem, ob der Anbieter beim Antrag auf den Pflegegrad hilft und ob er den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI anbietet.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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