Was Alltagsbegleitung umfasst
Alltagsbegleitung ist keine Pflege im engen Sinn. Sie umfasst alles, was den Tag leichter macht: gemeinsam kochen, einkaufen, Wege zum Arzt, Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen, ein Kartenspiel.
Entscheidend ist die feste Bezugsperson. Wer jede Woche dieselbe Betreuungskraft sieht, baut Vertrauen auf. Für Menschen mit beginnender Demenz ist das besonders wichtig.
Was heißt das bei Ihnen?
Sechs Fragen, dann ein Brief mit den Beträgen, die in Ihrem Fall gelten.
Wer sie bezahlt
Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse 131 € im Monat über den Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 kommen die Umwandlung der Pflegesachleistung und die Verhinderungspflege hinzu.
Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann die Alltagsbegleitung privat bezahlen und parallel den Pflegegrad beantragen. Der Antrag zählt ab dem Tag, an dem er bei der Kasse eingeht.
NachrechnenWoran Sie einen guten Anbieter erkennen
Feste Betreuungskraft statt wechselnder Kräfte. Ein persönliches Erstgespräch zuhause statt Formular am Telefon. Direktabrechnung mit der Pflegekasse. Eine Anerkennung nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag.
Fragen Sie außerdem, ob der Anbieter beim Antrag auf den Pflegegrad hilft und ob er den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI anbietet.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag.
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