Was das Gesetz erlaubt
Bei einer akuten Pflegesituation dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, mit Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse als Lohnersatz. Für längere Phasen gibt es die Pflegezeit von bis zu sechs Monaten und die Familienpflegezeit mit reduzierter Arbeitszeit bis zu 24 Monaten, jeweils in Betrieben ab einer bestimmten Größe.
Die Details stehen im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz. Fragen Sie den Pflegestützpunkt, welche Regel auf Ihren Betrieb passt.
Was heißt das bei Ihnen?
Sechs Fragen, dann ein Brief mit den Beträgen, die in Ihrem Fall gelten.
Was die Wochentage freihält
Die Leistungen der Pflegekasse sind dafür gemacht, dass Sie nicht selbst jeden Tag vor Ort sein müssen: Entlastungsbetrag 131 € im Monat, Verhinderungspflege 3.539 € im Jahr, bei Pflegegrad 2 zusätzlich bis zu 318 € aus der Sachleistung.
Eine feste Betreuungskraft, die dienstags und donnerstags kommt, ist damit finanzierbar. Sie behalten die Wochenenden für den Besuch, nicht für den Haushalt.
NachrechnenRentenpunkte für die Pflege
Wer wenigstens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden arbeitet, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Der Antrag läuft über die Kasse.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 39 SGB XI, Verhinderungspflege · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · BMG, Häusliche Pflege.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.



