RatgeberBudgetStand 2026

Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen: Was aus dem Vorjahr noch bereitsteht

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Bis zum 30. Juni können Sie das Budget des ganzen Vorjahrs noch einsetzen. Bei zwölf ungenutzten Monaten sind das 1.572 €.

Fachlich geprüft am 05.10.2026 · Redaktion Pflege Kompass · Stand 05.10.2026

Ein Helfer erklärt einer älteren Dame auf dem Sofa das Tablet

Kann ich den Entlastungsbetrag nachträglich nutzen?

1.572 €bei zwölf ungenutzten Monaten
30. JuniStichtag im Folgejahr

Die Regel

Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat wird nicht monatlich abgerechnet, sondern angespart. Was im Kalenderjahr übrig bleibt, dürfen Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ausgeben.

Danach verfällt der Rest. Es lohnt sich also, im Frühjahr kurz bei der Kasse nachzufragen. Was im Mai zu tun ist: drei Schritte vor dem Stichtag.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (PNOG, Kabinett 30.09.2026) sieht ab 2027 Änderungen am Entlastungsbetrag vor; Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Was die Reform plant.

Rechner

Wie viel liegt noch bei der Kasse?

Pflegegrad, seit wann und was schon genutzt ist, dann steht der Betrag da.

So nutzen Sie ihn

Fragen Sie die Pflegekasse nach dem Restguthaben, telefonisch oder über das Kundenportal. Dann beauftragen Sie einen anerkannten Anbieter mit den Stunden, die das Guthaben deckt, gern verdichtet in wenigen Wochen.

Der Anbieter rechnet mit Abtretungserklärung direkt ab. Alternativ reichen Sie bezahlte Rechnungen ein und bekommen den Betrag erstattet.

Was nicht geht

Rückwirkend gilt der Betrag nur ab dem Beginn des Pflegegrads, also ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Kasse eingegangen ist. Und nur anerkannte Anbieter zählen; Quittungen von Nachbarn oder Putzhilfen ohne Anerkennung erstattet die Kasse nicht.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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