Die Regel
Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat wird nicht monatlich abgerechnet, sondern angespart. Was im Kalenderjahr übrig bleibt, dürfen Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ausgeben.
Danach verfällt der Rest. Es lohnt sich also, im Frühjahr kurz bei der Kasse nachzufragen. Was im Mai zu tun ist: drei Schritte vor dem Stichtag.
Wie viel liegt noch bei der Kasse?
Pflegegrad, seit wann und was schon genutzt ist, dann steht der Betrag da.
So nutzen Sie ihn
Fragen Sie die Pflegekasse nach dem Restguthaben, telefonisch oder über das Kundenportal. Dann beauftragen Sie einen anerkannten Anbieter mit den Stunden, die das Guthaben deckt, gern verdichtet in wenigen Wochen.
Der Anbieter rechnet mit Abtretungserklärung direkt ab. Alternativ reichen Sie bezahlte Rechnungen ein und bekommen den Betrag erstattet.
Was nicht geht
Rückwirkend gilt der Betrag nur ab dem Monat, in dem der Pflegegrad festgestellt wurde. Und nur anerkannte Anbieter zählen; Quittungen von Nachbarn oder Putzhilfen ohne Anerkennung erstattet die Kasse nicht.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag.
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