Drei Töpfe, die zusammenwirken
- 1Entlastungsbetrag131 € im Monat, für Hilfe im Alltag.
- 2PflegesachleistungBis zu 796 € im Monat, davon bis zu 40 Prozent (318 €) als Alltagshilfe.
- 3Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 € im Jahr als gemeinsamer Betrag, seit Juli 2025 flexibel für beides, auch stundenweise zuhause.
Was steht Ihrer Familie zu?
Pflegegrad wählen, alle Beträge sehen, Stand 2026.
Was das in Stunden bedeutet
Rechnet man Entlastungsbetrag und Umwandlung zusammen, stehen monatlich rund 449 € für Haushaltshilfe und Betreuung zur Verfügung. Der umgewandelte Teil zählt als genutzte Sachleistung, das Pflegegeld sinkt dann anteilig.
Das ist genug für eine feste Betreuungskraft, die ein- bis zweimal pro Woche kommt: Haushalt, Einkaufen, Begleitung, Gesellschaft.
Wann das Pflegegeld bleibt
Wer den Entlastungsbetrag nutzt, verliert kein Pflegegeld. Das Pflegegeld von 347 € wird nur dann anteilig gekürzt, wenn Pflegesachleistung genutzt oder in Alltagshilfe umgewandelt wird (Kombinationsleistung).
Ein guter Anbieter erklärt Ihnen im Erstgespräch, welche Kombination für Ihre Familie am meisten bringt, und übernimmt die Abrechnung.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag · § 38 SGB XI, Kombinationsleistung · § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.



