Drei Töpfe, die zusammenwirken
- 1Entlastungsbetrag131 € im Monat, für Hilfe im Alltag.
- 2PflegesachleistungBis zu 796 € im Monat, davon bis zu 40 Prozent (318 €) als Alltagshilfe.
- 3Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 € im Jahr als gemeinsamer Betrag, seit Juli 2025 flexibel für beides, auch stundenweise zuhause.
Was steht Ihrer Familie zu?
Pflegegrad wählen, alle Beträge sehen, Stand 2026.
Was das in Stunden bedeutet
Rechnet man Entlastungsbetrag und Umwandlung zusammen, stehen monatlich rund 449 € für Haushaltshilfe und Betreuung zur Verfügung, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.
Das ist genug für eine feste Betreuungskraft, die ein- bis zweimal pro Woche kommt: Haushalt, Einkaufen, Begleitung, Gesellschaft.
Pflegegeld bleibt erhalten
Wer den Entlastungsbetrag nutzt, verliert kein Pflegegeld. Das Pflegegeld von 347 € wird nur dann anteilig gekürzt, wenn Pflegesachleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird (Kombinationsleistung).
Ein guter Anbieter erklärt Ihnen im Erstgespräch, welche Kombination für Ihre Familie am meisten bringt, und übernimmt die Abrechnung.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 36 SGB XI, Pflegesachleistung · § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag.
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