Das Prinzip
Die Sachleistung ist ein Budget für Pflegedienste, bei Pflegegrad 2 zum Beispiel 796 € im Monat. Nutzen Sie davon nur einen Teil, etwa 30 Prozent, bekommen Sie 70 Prozent des Pflegegelds ausgezahlt, also 70 Prozent von 347 €.
Die Kasse berechnet den Anteil monatlich anhand der Abrechnung des Pflegedienstes. Sie müssen nichts vorab festlegen.
Pflegegeld und Pflegedienst zusammen.
Schieben Sie den Anteil des Dienstes, das Pflegegeld rechnet mit.
Wo die Alltagshilfe hineinpasst
Bis zu 40 Prozent der Sachleistung dürfen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Auch dieser Anteil zählt als genutzte Sachleistung und mindert das Pflegegeld entsprechend.
Der Entlastungsbetrag von 131 € steht immer zusätzlich zur Verfügung und wird nicht gegengerechnet.
Für wen sich die Kombination lohnt
Wenn Angehörige die Grundpflege übernehmen und nur bei Haushalt, Begleitung oder Körperpflege an bestimmten Tagen Unterstützung brauchen. Das Pflegegeld bleibt zum großen Teil erhalten, die Hilfe kommt trotzdem.
Lassen Sie sich im Erstgespräch beide Varianten in Euro vorrechnen. Der Unterschied ist oft kleiner als gedacht.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 38 SGB XI, Kombinationsleistung · § 36 SGB XI, Pflegesachleistung · § 37 SGB XI, Pflegegeld und Beratungseinsatz.
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