Die Leistungen bei Pflegegrad 1
Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für Alltagshilfe, Betreuung und Haushaltshilfe durch anerkannte Anbieter.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € im Monat für Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel. Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für den Badumbau.
Dazu kommen kostenlose Pflegeberatung, Pflegekurse für Angehörige, ein Hausnotruf-Zuschuss und der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege über den Entlastungsbetrag.
NachrechnenWas steht Ihrer Familie zu?
Pflegegrad wählen, alle Beträge sehen, Stand 2026.
Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt
Pflegegeld und Pflegesachleistung beginnen erst bei Pflegegrad 2. Auch die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen erst ab Pflegegrad 2 zu.
Hinweis: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG, Kabinett 30.09.2026) sieht vor, den Entlastungsbetrag ab 2027 durch ein Sozialraumbudget nur für Pflegegrad 2 bis 5 zu ersetzen; bei Pflegegrad 1 fiele er weg. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Wer ihn jetzt nutzt, nutzt geltendes Recht. Was die Reform plant.
Das Beste daraus machen
Die 131 € stehen Monat für Monat bereit, über ein Jahr sind das 1.572 € für Hilfe im Alltag. Schon eine Stunde Hilfe pro Woche ist ein guter Anfang. Ein anerkannter Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.
Wird die Hilfe mehr, lohnt der Antrag auf Höherstufung. Ein Anbieter, der die Familie kennt, hilft beim Nachweis.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.



