Die drei Töpfe bei Pflegegrad 2
- 1Der Entlastungsbetrag131 € im Monat, für jede Person mit Pflegegrad, unabhängig davon, ob Angehörige oder ein Dienst pflegen.
- 2Die UmwandlungWer die Pflegesachleistung von 796 € nicht oder nicht ganz für einen Pflegedienst braucht, darf bis zu 40 Prozent davon für Alltagshilfe einsetzen. Das sind bis zu 318 € im Monat.
- 3Die Verhinderungspflege3.539 € im Jahr, wenn die pflegende Person vertreten wird. Auch stundenweise, auch regelmäßig.
Was steht Ihrer Familie zu?
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Was das in Stunden bedeutet
Der Stundensatz anerkannter Anbieter unterscheidet sich je Region. Rechnen Sie grob: Entlastungsbetrag und Umwandlung zusammen ergeben 449 € im Monat. Dazu kommt ein Zwölftel der Verhinderungspflege, etwa 295 € im Monat.
Bei einem üblichen Satz für Alltagshilfe finanziert das mehrere Einsätze pro Woche, ohne Zuzahlung. Den genauen Wert für Ihre Region sagt Ihnen der Anbieter im Erstgespräch, mit Kostenvoranschlag.
Was das Pflegegeld damit zu tun hat
Wird ein Teil der Sachleistung umgewandelt, sinkt das Pflegegeld anteilig (Kombinationsleistung). Nutzen Sie nur den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege stundenweise unter acht Stunden am Tag, bleibt das Pflegegeld von 347 € unangetastet.
Ein guter Anbieter rechnet Ihnen beide Wege vor und lässt Sie wählen.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 36 SGB XI, Pflegesachleistung · § 39 SGB XI, Verhinderungspflege.
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