RatgeberAntragStand 2026

Höherstufung des Pflegegrads: Wann und wie Sie sie beantragen

Wenn die Hilfe im Alltag deutlich mehr geworden ist. Ein formloser Antrag genügt, dann kommt eine neue Begutachtung. Mit jedem Pflegegrad wachsen die Leistungen spürbar.

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Wann lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?

599 €Pflegegeld bei Pflegegrad 3
1.497 €Sachleistung bei Pflegegrad 3

Woran Sie den Zeitpunkt erkennen

Neue Hilfe beim Waschen oder Anziehen, häufigere Stürze, nächtliche Unruhe, Medikamente, die nicht mehr allein genommen werden, Wege, die nicht mehr allein gehen. Wenn zwei oder drei dieser Punkte in den letzten Monaten dazugekommen sind, lohnt der Antrag.

Auch nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer neuen Diagnose wie Demenz ist der Antrag üblich.

In sieben Fragen

Der Antrag zählt ab dem Tag, an dem er eingeht.

Sieben Fragen, dann ist das Schreiben an die Kasse fertig.

Was der nächste Pflegegrad bringt

Von Pflegegrad 2 auf 3 steigt das Pflegegeld von 347 € auf 599 € im Monat und die Sachleistung von 796 € auf 1.497 €. Der Entlastungsbetrag bleibt bei 131 €, die Verhinderungspflege bei 3.539 € im Jahr.

Die Umwandlung von 40 Prozent der Sachleistung für Alltagshilfe wächst mit: bei Pflegegrad 3 sind es bis zu 599 € im Monat.

Nachrechnen
243 €
Pflegegeld im Monat bei Pflegegrad 2, wenn der Pflegedienst 30 % der Sachleistung nutzt. Wie teilt es sich bei Ihnen?

So geht der Antrag

Ein Brief an die Pflegekasse: „Ich beantrage die Überprüfung des Pflegegrads, da sich der Hilfebedarf erhöht hat." Dazu das Pflegetagebuch und aktuelle Arztberichte. Der Medizinische Dienst begutachtet erneut.

Das Datum des Antrags zählt: Ein höherer Pflegegrad gilt rückwirkend ab Antragstellung.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 15 SGB XI, Pflegegrade · § 33 SGB XI, Antrag und Leistungsbeginn.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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