Was sich geändert hat
Bis Mitte 2025 musste die pflegende Person mindestens sechs Monate gepflegt haben, bevor die Kasse eine Vertretung bezahlte. Diese Vorpflegezeit ist entfallen.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt. Sie entscheiden, wie Sie ihn aufteilen. Die Verhinderungspflege darf bis zu acht Wochen im Jahr dauern.
Wie lange reicht die Vertretung?
Stundensatz und Stunden je Woche eintragen, der Rechner zeigt die Wochen.
Wer die Vertretung übernehmen darf
Ein anerkannter Anbieter, ein Pflegedienst, aber auch Nachbarn oder entfernte Verwandte. Vertreten nahe Angehörige oder Personen im selben Haushalt nicht beruflich, zahlt die Kasse bis zum Doppelten des monatlichen Pflegegelds, dazu nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall.
Am einfachsten ist ein Anbieter, der direkt mit der Kasse abrechnet. Dann brauchen Sie keine Rechnungen einzureichen.
Stundenweise ist erlaubt
Die Vertretung muss kein Urlaub sein. Auch drei Stunden am Mittwochnachmittag sind Verhinderungspflege. Bleibt die Vertretung unter acht Stunden am Tag, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
So wird aus dem Jahresbetrag eine feste wöchentliche Entlastung, die das ganze Jahr trägt.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 39 SGB XI, Verhinderungspflege · § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag.
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