RatgeberBudgetStand 2026

Verhinderungspflege stundenweise: So nutzen Sie den Jahresbetrag zuhause

Ja. Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € lässt sich in Stunden aufteilen. So bleibt das Pflegegeld erhalten und Sie gewinnen regelmäßig Zeit.

Fachlich geprüft am 05.10.2026 · Redaktion Pflege Kompass · Stand 05.10.2026

Ein junger Helfer und eine ältere Dame lachen über einem alten Fotoalbum

Kann ich Verhinderungspflege stundenweise nutzen?

3.539 €gemeinsamer Jahresbetrag
295 €im Monat verteilt

Der gemeinsame Jahresbetrag

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst. Er steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und kann frei auf beide Leistungen verteilt werden.

Die frühere Voraussetzung, dass zuvor sechs Monate gepflegt worden sein muss, ist entfallen. Auch die Beschränkung auf sechs Wochen wurde auf acht Wochen im Jahr angehoben.

Rechner

Wie lange reicht die Vertretung?

Stundensatz und Stunden je Woche eintragen, der Rechner zeigt die Wochen.

Stundenweise statt am Stück

Verhinderungspflege muss keine Urlaubsvertretung sein. Sie können den Betrag für regelmäßige Stunden nutzen: jeden Dienstagnachmittag, jeden zweiten Samstag.

Zum Merken

Dauert die Vertretung weniger als acht Stunden am Tag, zählt der Tag nicht auf die acht Wochen, und das Pflegegeld läuft ungekürzt weiter.

Wer die Vertretung übernehmen darf

Anerkannte Anbieter, ambulante Pflegedienste, aber auch Nachbarn oder Bekannte. Vertreten nahe Verwandte oder Personen im selben Haushalt nicht beruflich, zahlt die Kasse bis zum Doppelten des monatlichen Pflegegeldes; nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall kommen dazu, zusammen höchstens bis zum Jahresbetrag.

Für eine verlässliche, regelmäßige Lösung ist ein Anbieter mit fester Betreuungskraft die einfachste Wahl. Er rechnet direkt mit der Kasse ab.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 39 SGB XI, Verhinderungspflege · § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Weiter lesen

Dazu passt.

Alle Ratgeber