SituationVertretung

Die pflegende Person fällt aus: krank, im Urlaub, überfordert.

Wenn die Tochter, der Ehemann oder die Nachbarin ausfällt, steht die Versorgung auf einmal still. Dafür gibt es die Verhinderungspflege: Vertretung, bezahlt von der Kasse, ohne Wartezeit, auch kurzfristig.

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Wer vertreten darf

Was jetzt zählt

1Verhinderungspflege anmelden: telefonisch bei der Pflegekasse, ab Pflegegrad 2, bis zu 3.539 € im Jahr, bis zu acht Wochen.
2Vertretung organisieren: anerkannter Anbieter, Pflegedienst oder Kurzzeitpflege, je nach Bedarf. Anbieter rechnen direkt ab.
3Übergabe schreiben: Medikamente, Gewohnheiten, Ärzte, Notfallnummern, was beruhigt, was aufregt.
4Für danach vorsorgen: feste stundenweise Vertretung jede Woche, damit der nächste Ausfall keinen Notfall auslöst.
In zwei Minuten

Aus der Lage einen Plan machen.

Sechs Fragen, dann wissen Sie, welche Hilfe jetzt passt und was die Kasse zahlt.

Was die Pflegekasse dafür zahlt

3.539 €Verhinderungspflege im Jahr, ab Pflegegrad 2
295 €davon im Schnitt je Monat

Wer vertreten darf

Anerkannte Anbieter und Pflegedienste zum vollen Satz. Nahe Angehörige und Personen im selben Haushalt in der Regel nur bis zur Höhe des Pflegegelds plus nachgewiesene Kosten. Deshalb ist ein Anbieter aus der Region meist der einfachere Weg.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 39 SGB XI, Verhinderungspflege · § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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