Was jetzt zählt
Der Antrag zählt ab dem Tag, an dem er eingeht.
Sieben Fragen, dann ist das Schreiben an die Kasse fertig.
Was die Pflegekasse dafür zahlt
Wenn es zuhause noch nicht geht
Dann überbrückt Kurzzeitpflege in einer Einrichtung: ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag der Pflegekasse von 3.539 €, ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 über die Krankenkasse, bis zu acht Wochen im Jahr. Gibt es keinen Platz, zahlt die Krankenkasse bis zu zehn Tage Übergangspflege im Krankenhaus.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 33 SGB XI, Antrag und Leistungsbeginn · § 18a SGB XI, Begutachtung und Fristen · § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag · § 39c SGB V, Kurzzeitpflege der Krankenkasse · § 39e SGB V, Übergangspflege im Krankenhaus · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld.
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