Was jetzt zählt
Der Antrag zählt ab dem Tag, an dem er eingeht.
Sieben Fragen, dann ist das Schreiben an die Kasse fertig.
Was die Pflegekasse dafür zahlt
Wenn es zuhause noch nicht geht
Die Krankenkasse zahlt bis zu zehn Tage Übergangspflege oder Kurzzeitpflege, wenn die Versorgung zuhause noch nicht steht. Ab Pflegegrad 2 gibt es dafür den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 33 SGB XI, Antrag und Leistungsbeginn · § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld.
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