SituationNach dem Krankenhaus

Mein Vater kommt aus dem Krankenhaus. Wie geht es zuhause weiter?

Die Entlassung ist oft schneller da als der Plan. Die ersten zwei Wochen entscheiden, ob der Alltag zuhause trägt. Sie müssen das nicht allein organisieren.

Fachlich geprüft am 05.10.2026 · Redaktion Pflege Kompass · Stand 05.10.2026

Eine ältere Dame und eine Helferin spielen am Wohnzimmertisch Mensch ärgere dich nicht

Wenn es zuhause noch nicht geht

Was jetzt zählt

1Noch in der Klinik: Sozialdienst und Entlassmanagement ansprechen. Die Klinik muss beim Übergang helfen: Hilfsmittel, Rezepte und Pflege nach der Entlassung.
2Pflegegrad telefonisch beantragen. Hängt die Versorgung danach davon ab, begutachtet der Medizinische Dienst noch in der Klinik, innerhalb von fünf Arbeitstagen.
3Wohnung vorbereiten: Medikamentenplan, Wege frei, Toilettensitzerhöhung, Rollator.
4Alltagshilfe für die ersten Wochen: Einkaufen, Kochen, Wäsche, Begleitung zur Nachsorge.
5Nach zwei Wochen neu bewerten: Reicht die Hilfe, oder braucht es einen Pflegedienst dazu?
In sieben Fragen

Der Antrag zählt ab dem Tag, an dem er eingeht.

Sieben Fragen, dann ist das Schreiben an die Kasse fertig.

Was die Pflegekasse dafür zahlt

3.539 €Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Jahr, ab Pflegegrad 2
42 €Pflegehilfsmittel im Monat, ab Pflegegrad 1
131 €Entlastungsbetrag im Monat, ab Pflegegrad 1

Wenn es zuhause noch nicht geht

Dann überbrückt Kurzzeitpflege in einer Einrichtung: ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag der Pflegekasse von 3.539 €, ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 über die Krankenkasse, bis zu acht Wochen im Jahr. Gibt es keinen Platz, zahlt die Krankenkasse bis zu zehn Tage Übergangspflege im Krankenhaus.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 33 SGB XI, Antrag und Leistungsbeginn · § 18a SGB XI, Begutachtung und Fristen · § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag · § 39c SGB V, Kurzzeitpflege der Krankenkasse · § 39e SGB V, Übergangspflege im Krankenhaus · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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