VergleichStand 2026

24-Stunden-Betreuung oder stundenweise?

Brauchen wir eine 24-Stunden-Kraft oder reicht stundenweise?

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Ehrlich verglichen

24-Stunden-Betreuung oder Stundenweise Betreuung

Fünf Fragen, eine Empfehlung
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Der PflegeCheck rechnet mit Ihrer Lage, nicht mit dem Durchschnitt.

24-Stunden-Betreuung oder Stundenweise Betreuung

24-Stunden-BetreuungStundenweise Betreuung
WofürDauerpräsenz im Haus, meist Betreuungskräfte aus Osteuropa über VermittlungsagenturenFeste Termine für Haushalt, Begleitung, Betreuung, Vertretung der Angehörigen
Wer kommtEine Person wohnt mit im Haus, Wechsel alle zwei bis drei MonateEine feste Person aus der Region, gleiche Zeiten jede Woche
Was die Kasse zahltPflegegeld 599 € bei Pflegegrad 3, der Rest ist privatEntlastungsbetrag, Umwandlung, Verhinderungspflege: bei Pflegegrad 3 zusammen mehrere hundert Euro im Monat
Typische KostenMehrere tausend Euro im Monat, dazu Wohnraum und VerpflegungStundensätze je Region, oft ohne oder mit geringer Zuzahlung
Wann es passtNächtlicher Bedarf, Demenz mit Weglauftendenz, keine Angehörigen in der NäheTagsüber Hilfe nötig, nachts geht es allein oder mit Angehörigen

Worauf es ankommt

Erstens die Nacht: Braucht es nachts Hilfe, und wie oft? Zweitens das Budget: 24 Stunden sind fast vollständig privat zu zahlen. Drittens die Wohnung: Ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft ist Pflicht. Für viele Familien ist stundenweise Betreuung plus Hausnotruf der tragfähige Mittelweg.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 37 SGB XI, Pflegegeld und Beratungseinsatz · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · BMG, Häusliche Pflege.
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