VergleichStand 2026

Pflegegeld oder Pflegesachleistung?

Soll ich Pflegegeld nehmen oder die Sachleistung?

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Pflegegeld oder Pflegesachleistung

Vier Fragen, eine Empfehlung
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Der PflegeCheck rechnet mit Ihrer Lage, nicht mit dem Durchschnitt.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung

PflegegeldPflegesachleistung
WofürGeld an die pflegebedürftige Person, wenn Angehörige oder Bekannte pflegenBudget für einen Pflegedienst, direkt abgerechnet
Wer kommtFamilie, Freunde, NachbarnPflegefachkräfte des Dienstes
Was die Kasse zahltPflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 € im MonatPflegegrad 2: 796 €, Pflegegrad 3: 1.497 € im Monat
Typische KostenKeine, aber Beratungsbesuch nach § 37.3 als PflichtÜber die Sachleistung, darüber hinaus privat
Wann es passtAngehörige können und wollen pflegenFachpflege nötig, Angehörige nicht verfügbar

Worauf es ankommt

Erstens, wer die Grundpflege übernimmt. Zweitens, ob eine Mischung sinnvoll ist: Die Kombinationsleistung erlaubt beides anteilig. Drittens die Alltagshilfe: Bis zu 40 Prozent der Sachleistung dürfen dafür umgewandelt werden, das Pflegegeld sinkt dann anteilig. Der Entlastungsbetrag kommt in jedem Fall dazu.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 37 SGB XI, Pflegegeld und Beratungseinsatz · § 36 SGB XI, Pflegesachleistung · § 38 SGB XI, Kombinationsleistung.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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