LeistungenStand 2026

Pflegegrad 1: Was steht mir zu?

Pflegegrad 1 bringt noch kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag, Pflegehilfsmittel und den Zuschuss zum Umbau. Genug für regelmäßige Haushaltshilfe.

Fachlich geprüft am 05.10.2026 · Redaktion Pflege Kompass · Stand 05.10.2026

Eine junge Helferin und eine ältere Dame gehen lachend Arm in Arm durch den Garten
Pflegegrad 1

Ein Budget, das viele nicht kennen.

131 €Entlastungsbetrag im Monat
42 €Pflegehilfsmittel im Monat
4.180 €Zuschuss Wohnungsumbau

Pflegegrad 1 ist der Einstieg. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es hier noch nicht, auch keine Verhinderungspflege. Dafür stehen der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit 42 € und der Zuschuss zum Umbau der Wohnung bereit. Das reicht für eine regelmäßige Haushaltshilfe oder Begleitung durch einen anerkannten Anbieter, direkt mit der Kasse abgerechnet.

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Alle Leistungen bei Pflegegrad 1

LeistungBetrag
Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI · Für Alltagshilfe, Betreuung und Haushaltshilfe durch anerkannte Anbieter. Wird nicht ausgezahlt, sondern mit dem Anbieter abgerechnet. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an.131 € je Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch§ 40 SGB XI · Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel. Pauschal, ohne Zuzahlung.42 € je Monat
Wohnumfeldverbesserung§ 40 Abs. 4 SGB XI · Zuschuss je Maßnahme, zum Beispiel für den Badumbau oder eine Rampe.4.180 € einmalig

Was zusätzlich möglich ist

Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat die einzige laufende Leistung für Hilfe im Alltag. Er wird nicht ausgezahlt, sondern mit einem anerkannten Anbieter abgerechnet. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Sachleistung und Verhinderungspflege dazu; bei steigendem Bedarf lohnt sich der Antrag auf Höherstufung. Was im Jahr nicht genutzt wird, verfällt nicht sofort: bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (PNOG, Kabinett 30.09.2026) sieht ab 2027 Änderungen am Entlastungsbetrag vor; Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Was die Reform plant.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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