Was jetzt gilt
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ohne Vorpflegezeit. Die Beträge oben sind die des Jahres 2026 laut Bundesministerium für Gesundheit.
Alle Beträge 2026 zum Mitnehmen.
Was die Kasse je Pflegegrad zahlt, mit Paragraf, zum Ausdrucken.
Was der Entwurf zum PNOG vorsieht
Stand: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026. Er soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten; Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Bis ein Gesetz verkündet ist, gelten die Beträge oben unverändert.
- Der Entlastungsbetrag soll durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden: bis zu 175 € im Monat bei Pflegegrad 2 bis 5, bis zu 300 € für Menschen unter 25 Jahren.
- Bei Pflegegrad 1 fiele der Entlastungsbetrag weg; vorgesehen ist dafür eine Pflegebegleitung.
- Das Sozialraumbudget gälte nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und ließe sich nicht mehr ansparen. Die Umwandlung von 40 Prozent der Sachleistung soll entfallen.
- Wie es mit Resten aus 2026 weitergeht, regelt der Entwurf nicht ausdrücklich.
Den ganzen Entwurf und den Stand des Verfahrens erklärt der Ratgeber zur Pflegereform 2027.
Was das für Familien hieße: Wer heute mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag nutzt, sollte ihn jetzt nutzen und bei steigendem Bedarf die Höherstufung prüfen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald etwas beschlossen ist; die Beträge auf allen Seiten dieses Angebots kommen aus einer Tabelle und ändern sich an einem Tag.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag. Entwurf: BMG, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).
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