Rhein-Neckar-KreisBaden-Württemberg

Entlastungsbetrag in Wiesloch nutzen

In Wiesloch gibt es Hilfe für Haushalt, Wege und Gesellschaft, finanziert über den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1.

70ambulante Pflegedienste im Rhein-Neckar-Kreis
77Pflegeheime, Stichtag 15.12.2023
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Wiesloch

Hilfe im Alltag in Wiesloch

In Wiesloch zahlt die Kasse

Ihr Pflegegrad?

Entlastung§ 45b
131 € je Monat
Pflegegeld§ 37
ab Pflegegrad 2
Vertretung§§ 39, 42a
ab Pflegegrad 2

Stand 2026. Alle Leistungen · Pflegegrad einschätzen

In zwei Minuten

Welche Hilfe passt in Wiesloch?

Sechs Fragen, dann sehen Sie, was die Kasse in Ihrem Fall zahlt.

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Sie beantworten sechs Fragen.

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Sie sehen, was die Kasse zahlt.

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Auf Wunsch ruft eine Beratung zurück.

Ab Pflegegrad 1 steht jeden Monat ein Budget von 131 € für Hilfe im Alltag bereit. In Wiesloch rechnet ein anerkannter Anbieter den Betrag direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bekommen die Hilfe, die Rechnung geht an die Kasse.

Was der Entlastungsbetrag in Wiesloch abdeckt

  • Anerkannter Anbieter nach Landesrecht: der Betrag darf abgerechnet werden
  • Direktabrechnung mit der Pflegekasse, eine Unterschrift genügt
  • Restguthaben aus dem Vorjahr lässt sich mit nutzen (bis 30. Juni)
  • Ab Pflegegrad 2: Umwandlung von bis zu 40 Prozent der Sachleistung
  • Für Haushalt, Begleitung, Betreuung und Entlastung der Angehörigen

Andere Leistungen in Wiesloch: Alltagshilfe · Haushaltshilfe

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 36 SGB XI, Pflegesachleistung.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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Rund um Wiesloch gibt es dieselbe Hilfe auch in Sinsheim.

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