RatgeberAntragStand 2026

Beratungseinsatz nach § 37.3: Pflicht bei Pflegegeld, und eine Chance

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Klingt nach Kontrolle, ist aber die beste Gelegenheit, Fragen zu stellen.

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Was ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

halbjährlichbei Pflegegrad 2 und 3
vierteljährlichbei Pflegegrad 4 und 5

Wer muss und wie oft

Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 und bei Sachleistung ist der Besuch freiwillig, halbjährlich möglich.

Wird der Nachweis nicht erbracht, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen. Deshalb lohnt es sich, den Termin fest einzuplanen.

Für Ihre Familie

Was heißt das bei Ihnen?

Sechs Fragen, dann ein Brief mit den Beträgen, die in Ihrem Fall gelten.

Was beim Besuch passiert

Eine Pflegefachkraft eines zugelassenen Dienstes kommt nach Hause, schaut sich die Pflegesituation an, gibt Tipps zu Hilfsmitteln, Lagerung, Entlastung, und bestätigt den Besuch gegenüber der Kasse.

Der Besuch kostet Sie nichts. Die Kasse zahlt ihn direkt.

Warum er eine Chance ist

Nutzen Sie die Stunde: Welche Leistungen sind noch offen? Passt der Pflegegrad noch? Welche Entlastung gibt es für die Angehörigen? Eine gute Fachkraft nennt Ihnen die nächsten Schritte, inklusive Anbieter für Alltagshilfe in der Region.

Quellen: Stand 2026, § 37 SGB XI, Pflegegeld und Beratungseinsatz · § 7a SGB XI, Pflegeberatung.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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