Wer muss und wie oft
Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 und bei Sachleistung ist der Besuch freiwillig, halbjährlich möglich.
Wird der Nachweis nicht erbracht, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen. Deshalb lohnt es sich, den Termin fest einzuplanen.
Was heißt das bei Ihnen?
Sechs Fragen, dann ein Brief mit den Beträgen, die in Ihrem Fall gelten.
Was beim Besuch passiert
Eine Pflegefachkraft eines zugelassenen Dienstes kommt nach Hause, schaut sich die Pflegesituation an, gibt Tipps zu Hilfsmitteln, Lagerung, Entlastung, und bestätigt den Besuch gegenüber der Kasse.
Der Besuch kostet Sie nichts. Die Kasse zahlt ihn direkt.
Warum er eine Chance ist
Nutzen Sie die Stunde: Welche Leistungen sind noch offen? Passt der Pflegegrad noch? Welche Entlastung gibt es für die Angehörigen? Eine gute Fachkraft nennt Ihnen die nächsten Schritte, inklusive Anbieter für Alltagshilfe in der Region.
Quellen: Stand 2026, § 37 SGB XI, Pflegegeld und Beratungseinsatz · § 7a SGB XI, Pflegeberatung.
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