SituationWeit weg

Wir wohnen weit weg von unseren Eltern. Wie kümmern wir uns trotzdem?

Dreihundert Kilometer, ein Telefon und ein schlechtes Gewissen: So sieht Pflege aus der Ferne für viele aus. Es geht besser, wenn vor Ort jemand regelmäßig nach dem Rechten sieht und Sie verlässlich informiert.

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Warum die feste Person entscheidend ist

Was jetzt zählt

1Eine feste Person vor Ort: Betreuungskraft, die zwei Mal pro Woche kommt und Sie nach jedem Besuch kurz informiert.
2Ein Netz aufbauen: Nachbarin, Hausarzt, Apotheke mit Lieferdienst, Pflegestützpunkt als neutrale Stelle.
3Pflegegrad beantragen und Beratungsbesuch nach § 37.3 nutzen, damit eine Fachkraft regelmäßig in die Wohnung schaut.
4Technik, die hilft: Hausnotruf, Tablettenspender mit Erinnerung, Videoanruf mit einem Knopf.
5Besuche planen statt improvisieren: Arzttermine bündeln, Vollmachten regeln, Überblick über Unterlagen schaffen.
In zwei Minuten

Aus der Lage einen Plan machen.

Sechs Fragen, dann wissen Sie, welche Hilfe jetzt passt und was die Kasse zahlt.

Was die Pflegekasse dafür zahlt

131 €Entlastungsbetrag im Monat, ab Pflegegrad 1
42 €Pflegehilfsmittel im Monat, ab Pflegegrad 1
347 €Pflegegeld im Monat, ab Pflegegrad 2

Warum die feste Person entscheidend ist

Sie ersetzt nicht Sie. Aber sie bemerkt, was am Telefon nicht zu hören ist: den Gewichtsverlust, den Stapel Post, den unsicheren Gang. Und sie sagt es Ihnen, bevor daraus ein Notfall wird.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 37 SGB XI, Pflegegeld und Beratungseinsatz · § 7a SGB XI, Pflegeberatung · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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