RatgeberAntragStand 2026

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt zum Bescheid

Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um den Antrag zu starten. Der Tag zählt. Danach kommt die Begutachtung. So bereiten Sie sich vor.

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Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

131 €ab Pflegegrad 1 im Monat
347 €Pflegegeld ab Pflegegrad 2

Schritt 1: Antrag stellen

Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt ist. Ein formloser Brief, ein Anruf oder das Formular der Kasse reichen.

Zum Merken

Der Tag des Antragseingangs zählt: Leistungen werden ab diesem Tag gezahlt, nicht erst ab dem Bescheid. Deshalb lieber sofort beantragen und später nachreichen.

In sieben Fragen

Der Antrag zählt ab dem Tag, an dem er eingeht.

Sieben Fragen, dann ist das Schreiben an die Kasse fertig.

Schritt 2: Die Begutachtung

Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten Medicproof). Eine Gutachterin kommt nach Hause oder führt bei einfachen Fällen ein Telefon- oder Videogespräch.

Bewertet werden sechs Bereiche: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie, Gestaltung des Alltags. Die Selbstversorgung wiegt mit 40 Prozent am schwersten.

Schritt 3: Gut vorbereitet sein

Führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Wobei wird geholfen, wie oft, wie lange. Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittel bereit, die Checkliste zur Begutachtung nennt alles.

Beschönigen Sie nichts. Viele ältere Menschen wollen vor der Gutachterin stark wirken. Sagen Sie, was an schlechten Tagen nicht mehr geht. Angehörige sollten beim Termin dabei sein.

Schritt 4: Bescheid und Widerspruch

Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, ab Pflegegrad 2 Pflegegeld von 347 €.

Fällt der Bescheid zu niedrig aus, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Fordern Sie dafür das Gutachten an.

Quellen: Stand 2026, § 33 SGB XI, Antrag und Leistungsbeginn · § 18 SGB XI, Begutachtung · § 15 SGB XI, Pflegegrade · Medizinischer Dienst, Fragen und Antworten zur Begutachtung.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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