Schritt 1: Antrag stellen
Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt ist. Ein formloser Brief, ein Anruf oder das Formular der Kasse reichen.
Der Tag des Antragseingangs zählt: Leistungen werden ab diesem Tag gezahlt, nicht erst ab dem Bescheid. Deshalb lieber sofort beantragen und später nachreichen.
Der Antrag zählt ab dem Tag, an dem er eingeht.
Sieben Fragen, dann ist das Schreiben an die Kasse fertig.
Schritt 2: Die Begutachtung
Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten Medicproof). In der Regel kommt eine Gutachterin nach Hause; in bestimmten Fällen ist ein strukturiertes Telefoninterview möglich.
Bewertet werden sechs Bereiche: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie, Gestaltung des Alltags. Die Selbstversorgung wiegt mit 40 Prozent am schwersten.
Schritt 3: Gut vorbereitet sein
Führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Wobei wird geholfen, wie oft, wie lange. Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittel bereit, die Checkliste zur Begutachtung nennt alles.
Beschönigen Sie nichts. Viele ältere Menschen wollen vor der Gutachterin stark wirken. Sagen Sie, was an schlechten Tagen nicht mehr geht. Angehörige sollten beim Termin dabei sein.
Schritt 4: Bescheid und Widerspruch
Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, ab Pflegegrad 2 Pflegegeld von 347 €.
Fällt der Bescheid zu niedrig aus, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das Gutachten liegt dem Bescheid bei; fehlt es, fordern Sie es bei der Kasse an.
Quellen: Stand 2026, § 33 SGB XI, Antrag und Leistungsbeginn · § 18 SGB XI, Begutachtung · § 18c SGB XI, Entscheidung und Gutachten · § 15 SGB XI, Pflegegrade · Medizinischer Dienst, Fragen und Antworten zur Begutachtung.
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