Die Frist ist kurz
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse eingehen. Ein Satz reicht zunächst: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein. Die Begründung reiche ich nach."
Der eine Satz sichert die Frist, die Begründung darf später kommen.
Den Widerspruch schreiben Sie hier fertig.
Name, Frist und Begründung, dann als PDF.
Die Begründung
Fordern Sie das vollständige Gutachten an. Vergleichen Sie Punkt für Punkt mit dem Alltag: Wo hat die Gutachterin Selbstständigkeit angenommen, die nicht besteht? Das Pflegetagebuch und Arztberichte sind die Belege.
Nennen Sie konkrete Situationen mit Häufigkeit: „braucht täglich Hilfe beim Duschen, dreimal pro Woche beim Anziehen", nicht „braucht viel Hilfe".
Was danach passiert
Die Kasse lässt meist erneut begutachten, oft nach Aktenlage, manchmal mit zweitem Hausbesuch. Bei Ablehnung des Widerspruchs bleibt die Klage vor dem Sozialgericht, gebührenfrei.
Parallel dürfen Sie jederzeit einen neuen Antrag stellen, wenn sich der Zustand verschlechtert hat. Die Vorlage für den Widerspruch führt Sie Satz für Satz durch den Brief.
Quellen: Stand 2026, § 84 SGG, Frist für den Widerspruch · § 18 SGB XI, Begutachtung · Medizinischer Dienst, Fragen und Antworten zur Begutachtung.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.



