Was jetzt zählt
1Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln, solange Ihre Mutter entscheiden kann.
2Pflegegrad beantragen. Geistige Fähigkeiten und Verhalten zählen bei der Begutachtung gleichwertig, oft ist es früh Pflegegrad 2. 3Feste Struktur schaffen: gleiche Zeiten, gleiche Person, gleiche Abläufe. Wechselnde Gesichter verunsichern.
4Betreuung zuhause mit einer für Demenz geschulten Kraft, zwei bis drei Mal pro Woche.
5Entlastung für Sie selbst einplanen. Angehörige von Menschen mit Demenz brennen häufiger aus als alle anderen.
In zwei MinutenAus der Lage einen Plan machen.
Sechs Fragen, dann wissen Sie, welche Hilfe jetzt passt und was die Kasse zahlt.
Was die Pflegekasse dafür zahlt
131 €Entlastungsbetrag im Monat, ab Pflegegrad 1
721 €Tagespflege im Monat, ab Pflegegrad 2
3.539 €Verhinderungspflege im Jahr, ab Pflegegrad 2
Was die Kasse zahlt
Ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag mit 131 € im Monat. Ab Pflegegrad 2 dazu die Umwandlung von bis zu 40 Prozent der Sachleistung (318 €) und die Verhinderungspflege mit 3.539 € im Jahr.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 14 SGB XI, Pflegebedürftigkeit · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 41 SGB XI, Tages- und Nachtpflege · § 39 SGB XI, Verhinderungspflege.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.