SituationZuhause wird schwer

Meine Mutter kann nicht mehr allein wohnen. Was jetzt?

Der Moment kommt selten mit Ankündigung: ein Anruf, ein Besuch, ein Blick in den Kühlschrank. Sie merken, dass es so nicht weitergeht. Das heißt nicht, dass Ihre Mutter ausziehen muss. Es heißt, dass Hilfe ins Haus kommt.

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Woran Sie merken, dass es Zeit ist

Was jetzt zählt

1Ehrlich hinschauen: Was klappt noch, was nicht mehr? Haushalt, Einkaufen, Medikamente, Körperpflege, Orientierung. Zwei Wochen aufschreiben.
2Pflegegrad beantragen, sofort. Das Datum des Antrags zählt, die Leistungen gelten rückwirkend ab diesem Tag.
3Die erste Hilfe klein und regelmäßig: eine feste Person, zwei Mal pro Woche, für Haushalt und Einkauf.
4Sicherheit in der Wohnung: Haltegriffe, Nachtlicht, Teppiche weg, Hausnotruf.
5Mit den Geschwistern die Aufgaben verteilen, bevor eine Person alles trägt.
In zwei Minuten

Aus der Lage einen Plan machen.

Sechs Fragen, dann wissen Sie, welche Hilfe jetzt passt und was die Kasse zahlt.

Was die Pflegekasse dafür zahlt

131 €Entlastungsbetrag im Monat, ab Pflegegrad 1
318 €Umwandlung im Monat, ab Pflegegrad 2
4.180 €Zuschuss zum Umbau je Maßnahme, ab Pflegegrad 1

Woran Sie merken, dass es Zeit ist

Abgelaufene Lebensmittel, ungeöffnete Post, dieselbe Kleidung seit Tagen, blaue Flecken ohne Erklärung, verwahrloste Wohnung, Gewichtsverlust, ein Sturz. Zwei dieser Zeichen reichen. Nicht auf das dritte warten.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 33 SGB XI, Antrag und Leistungsbeginn · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 36 SGB XI, Pflegesachleistung · § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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