Welcher Weg passt bei Ihnen?
Der PflegeCheck rechnet mit Ihrer Lage, nicht mit dem Durchschnitt.
Haushaltshilfe oder Betreuungsdienst
| Haushaltshilfe | Betreuungsdienst | |
|---|---|---|
| Wofür | Putzen, Wäsche, Kochen, Einkaufen | Betreuung, Begleitung, Gesellschaft, Aktivierung, dazu meist auch Haushalt |
| Wer kommt | Reinigungskraft oder Haushaltshilfe, teils ohne Anerkennung | Anerkannter Anbieter nach Landesrecht mit geschulten Betreuungskräften |
| Was die Kasse zahlt | Nur bei anerkanntem Anbieter über den Entlastungsbetrag 131 € | Entlastungsbetrag, Umwandlung der Sachleistung, Verhinderungspflege |
| Typische Kosten | Privat, wenn keine Anerkennung vorliegt | Über die Töpfe der Kasse, direkt abgerechnet |
| Wann es passt | Reiner Haushaltsbedarf ohne Pflegegrad | Pflegegrad vorhanden, Bedarf an Person und Haushalt |
Worauf es ankommt
Erstens die Anerkennung: Nur anerkannte Anbieter dürfen mit der Pflegekasse abrechnen. Zweitens der Bedarf: Geht es nur um die Wohnung oder auch um den Menschen? Drittens der Pflegegrad: Mit Pflegegrad ist der Betreuungsdienst fast immer die günstigere Lösung, weil die Kasse zahlt.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag.
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