RatgeberBudgetStand 2026

Haushaltshilfe mit Pflegegrad 1: Was die Pflegekasse zahlt

Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld, aber 131 € im Monat für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. So nutzen Sie den Betrag.

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Bekomme ich mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe?

131 €Entlastungsbetrag im Monat
42 €Pflegehilfsmittel im Monat

Was Pflegegrad 1 bedeutet

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit gering beeinträchtigt ist. Typisch: das Treppensteigen wird unsicher, das Putzen zu anstrengend, der Einkauf zur Last.

Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es bei Pflegegrad 1 noch nicht. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht aber in voller Höhe zu, dazu 42 € für Pflegehilfsmittel und der Zuschuss zum Umbau der Wohnung.

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1.179 €
Entlastungsbetrag seit Januar bei Pflegegrad 2, wenn noch nichts genutzt wurde. Wie viel ist es bei Ihnen?
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Sechs Fragen, dann ein Brief mit den Beträgen, die in Ihrem Fall gelten.

Wie Sie den Betrag für Haushaltshilfe nutzen

Anerkannte Anbieter für Unterstützung im Alltag rechnen die Haushaltshilfe direkt mit der Pflegekasse ab. Sie brauchen dafür nur den Bescheid über den Pflegegrad und eine Unterschrift.

Mit 131 € im Monat sind je nach Stundensatz mehrere Stunden Hilfe pro Monat möglich: Wohnung reinigen, Wäsche, Einkaufen, ein gemeinsamer Spaziergang.

Wenn der Bedarf steigt

Der Pflegegrad ist keine Endstation. Wird die Hilfe im Alltag mehr, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld von 347 € im Monat und die Pflegesachleistung dazu.

Ein Anbieter, der die Familie schon kennt, bemerkt solche Veränderungen früh und kann beim Antrag helfen.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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