RatgeberAntragStand 2026

Pflegegrad 1: Was Ihnen zusteht und was nicht

Kein Pflegegeld, aber mehr als viele denken: Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnungsumbau, Beratung. Der Überblick.

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Was steht mir mit Pflegegrad 1 zu?

131 €Entlastungsbetrag im Monat
42 €Pflegehilfsmittel im Monat

Die Leistungen bei Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für Alltagshilfe, Betreuung und Haushaltshilfe durch anerkannte Anbieter.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € im Monat für Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel. Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für den Badumbau.

Dazu kommen kostenlose Pflegeberatung, Pflegekurse für Angehörige, ein Hausnotruf-Zuschuss und der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege über den Entlastungsbetrag.

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1.179 €
Entlastungsbetrag seit Januar bei Pflegegrad 2, wenn noch nichts genutzt wurde. Wie viel ist es bei Ihnen?
Je Pflegegrad

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Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt

Pflegegeld und Pflegesachleistung beginnen erst bei Pflegegrad 2. Auch die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen erst ab Pflegegrad 2 zu.

Hinweis: Im Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz wird diskutiert, den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 zu streichen. Das ist Stand heute nicht beschlossen. Wer ihn jetzt nutzt, nutzt geltendes Recht.

Das Beste daraus machen

Die 131 € stehen Monat für Monat bereit, über ein Jahr sind das 1.572 € für Hilfe im Alltag. Schon eine Stunde Hilfe pro Woche ist ein guter Anfang. Ein anerkannter Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.

Wird die Hilfe mehr, lohnt der Antrag auf Höherstufung. Ein Anbieter, der die Familie kennt, hilft beim Nachweis.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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