LeistungenStand 2026

Was ändert sich bei den Pflegeleistungen 2026?

Zwei Dinge auseinanderhalten: die Beträge, die jetzt gelten, und einen Gesetzentwurf, der einiges ändern würde, aber nicht beschlossen ist.

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Entwurf

Das PNOG ist nicht beschlossen. Es gelten die Beträge unten.

Was jetzt gilt

131 €Entlastungsbetrag im Monat, ab Pflegegrad 1
347 €Pflegegeld bei Pflegegrad 2
3.539 €gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ohne Vorpflegezeit. Die Beträge oben sind die des Jahres 2026 laut Bundesministerium für Gesundheit.

Auf einem Blatt

Alle Beträge 2026 zum Mitnehmen.

Was die Kasse je Pflegegrad zahlt, mit Paragraf, zum Ausdrucken.

Was der Entwurf zum PNOG vorsieht

Entwurf, nicht beschlossen

Stand des Referentenentwurfs vom Juni 2026. Bis ein Gesetz verkündet ist, gelten die Beträge oben unverändert.

  • Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 soll entfallen.
  • Für Pflegegrad 2 bis 5 ist ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat vorgesehen (bis zu 300 € für Menschen unter 25 Jahren).
  • Bei einer ersten Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 soll in den ersten drei Monaten die Hälfte des vorgesehenen Entlastungsbudgets gelten.

Was das für Familien hieße: Wer heute mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag nutzt, sollte ihn jetzt nutzen und bei steigendem Bedarf die Höherstufung prüfen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald etwas beschlossen ist; die Beträge auf allen Seiten dieses Angebots kommen aus einer Tabelle und ändern sich an einem Tag.

Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag. Entwurf: BMG, Fragen und Antworten zum PNOG.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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