Pflegegrad 1 ist der Einstieg. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es hier noch nicht, auch keine Verhinderungspflege. Dafür stehen der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit 42 € und der Zuschuss zum Umbau der Wohnung bereit. Das reicht für eine regelmäßige Haushaltshilfe oder Begleitung durch einen anerkannten Anbieter, direkt mit der Kasse abgerechnet.
Was steht Ihrer Familie zu?
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Alle Leistungen bei Pflegegrad 1
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI · Für Alltagshilfe, Betreuung und Haushaltshilfe durch anerkannte Anbieter. Wird nicht ausgezahlt, sondern mit dem Anbieter abgerechnet. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an. | 131 € je Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch§ 40 SGB XI · Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel. Pauschal, ohne Zuzahlung. | 42 € je Monat |
| Wohnumfeldverbesserung§ 40 Abs. 4 SGB XI · Zuschuss je Maßnahme, zum Beispiel für den Badumbau oder eine Rampe. | 4.180 € einmalig |
Was zusätzlich möglich ist
Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat die einzige laufende Leistung für Hilfe im Alltag. Er wird nicht ausgezahlt, sondern mit einem anerkannten Anbieter abgerechnet. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Sachleistung und Verhinderungspflege dazu; bei steigendem Bedarf lohnt sich der Antrag auf Höherstufung. Was im Jahr nicht genutzt wird, verfällt nicht sofort: bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld.
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