Noch im Krankenhaus
Sprechen Sie mit dem Sozialdienst oder dem Entlassmanagement. Die Klinik ist verpflichtet, die Versorgung nach der Entlassung zu organisieren: Rezepte, Hilfsmittel, Pflegedienst, Reha.
Stellen Sie sofort den Antrag auf Pflegegrad, telefonisch bei der Pflegekasse, das Datum zählt. Hängt die Versorgung nach der Entlassung davon ab, begutachtet der Medizinische Dienst noch in der Klinik, spätestens am fünften Arbeitstag nach dem Antrag.
Der Antrag zählt ab dem Tag, an dem er eingeht.
Sieben Fragen, dann ist das Schreiben an die Kasse fertig.
Die ersten Tage zuhause
- 1Den Medikamentenplan an den Kühlschrank.
- 2Die Hilfsmittel aufbauen: Toilettensitzerhöhung, Rollator, Pflegebett.
- 3Die Wege in der Wohnung freiräumen.
- 4Die Notrufnummern groß neben das Telefon.
Wenn es zuhause noch nicht geht
Kurzzeitpflege in einer Einrichtung überbrückt die Zeit, bis zuhause alles steht. Ab Pflegegrad 2 zahlt sie die Pflegekasse aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 kann die Krankenkasse Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen im Jahr übernehmen.
Findet sich weder ein Platz in der Kurzzeitpflege noch Hilfe zuhause, zahlt die Krankenkasse bis zu zehn Tage Übergangspflege im Krankenhaus, mit der üblichen Zuzahlung je Tag.
Die zweite Woche
Jetzt entscheidet sich, ob der Alltag trägt. Einkaufen, Kochen, Wäsche, Begleitung zur Nachsorge: Eine Alltagshilfe übernimmt das, mit Pflegegrad über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat und die Verhinderungspflege von 3.539 € im Jahr.
Vereinbaren Sie den Beratungsbesuch nach § 37.3 und die Nachsorgetermine beim Hausarzt. Und führen Sie ab Tag eins das Pflegetagebuch für die Begutachtung.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 33 SGB XI, Antrag und Leistungsbeginn · § 18a SGB XI, Begutachtung und Fristen · § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag · § 39c SGB V, Kurzzeitpflege der Krankenkasse · § 39e SGB V, Übergangspflege im Krankenhaus · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag.
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