Noch im Krankenhaus
Sprechen Sie mit dem Sozialdienst oder dem Entlassmanagement. Die Klinik ist verpflichtet, die Versorgung nach der Entlassung zu organisieren: Rezepte, Hilfsmittel, Pflegedienst, Reha.
Stellen Sie sofort den Antrag auf Pflegegrad, telefonisch bei der Pflegekasse, das Datum zählt. Bei einem Krankenhausaufenthalt begutachtet der Medizinische Dienst beschleunigt.
Der Antrag zählt ab dem Tag, an dem er eingeht.
Sieben Fragen, dann ist das Schreiben an die Kasse fertig.
Die ersten Tage zuhause
- 1Den Medikamentenplan an den Kühlschrank.
- 2Die Hilfsmittel aufbauen: Toilettensitzerhöhung, Rollator, Pflegebett.
- 3Die Wege in der Wohnung freiräumen.
- 4Die Notrufnummern groß neben das Telefon.
Wenn es zuhause noch nicht geht
Übergangspflege: Wenn die Versorgung zuhause noch nicht steht, zahlt die Krankenkasse bis zu zehn Tage Übergangspflege im Krankenhaus oder Kurzzeitpflege.
Die zweite Woche
Jetzt entscheidet sich, ob der Alltag trägt. Einkaufen, Kochen, Wäsche, Begleitung zur Nachsorge: Eine Alltagshilfe übernimmt das, mit Pflegegrad über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat und die Verhinderungspflege von 3.539 € im Jahr.
Vereinbaren Sie den Beratungsbesuch nach § 37.3 und die Nachsorgetermine beim Hausarzt. Und führen Sie ab Tag eins das Pflegetagebuch für die Begutachtung.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 33 SGB XI, Antrag und Leistungsbeginn · § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag.
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