Die zehn Maßnahmen
Vier betreffen die Wohnung, fünf den Körper, eine den Alltag.
- 1Stolperfallen wegTeppichkanten und Läufer entfernen, Kabel an die Wand.
- 2Licht in der NachtEin Nachtlicht im Flur und am Bett.
- 3Das Bad sichernHaltegriffe, Duschhocker, rutschfeste Matten.
- 4Treppen mit HandlaufAuf beiden Seiten, bis zur letzten Stufe.
- 5Kraft und Gleichgewicht trainierenPhysiotherapie auf Rezept, Sturzpräventionskurse der Kassen. Auch mit 85 wirkt das.
- 6Jeden Tag vom Stuhl aufstehenOhne die Hände, ein paar Mal hintereinander.
- 7Feste Schuhe statt PantoffelnMit geschlossener Ferse und rutschfester Sohle.
- 8Sehen und Hören prüfenSehtest und Hörtest einmal im Jahr.
- 9Medikamente prüfen lassenSchlafmittel, Blutdrucksenker und Beruhigungsmittel erhöhen das Sturzrisiko. Die Hausärztin kann umstellen.
- 10Schwere Aufgaben abgebenWer nicht mehr allein einkaufen oder putzen muss, stürzt seltener auf der Leiter oder mit der schweren Tasche.
Was heißt das bei Ihnen?
Sechs Fragen, dann ein Brief mit den Beträgen, die in Ihrem Fall gelten.
Was die Kasse zahlt
Für Umbauten in der Wohnung zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden mit 42 € im Monat bezuschusst, Rollator und Duschhocker laufen über das Rezept.
Alltagshilfe ist deshalb auch Sturzprophylaxe: Sie wird ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat finanziert.
Quellen: Stand 2026, BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026 · § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag.
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